2009 Gutachten der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu einem neuen Verordnungsentwurf zur Verwendung von Rebaudiosid A, einem Extrakt aus Stevia rebaudiana, als LebensmittelzusatzstoffAm 12. Januar 2009 wurde die französische Behörde für Lebensmittelsicherheit (AFSSA) von der Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung gebeten, ein Gutachten zu einem neuen Verordnungsentwurf für die Verwendung von Rebaudiosid A, einem Extrakt aus Stevia rebaudiana, als Lebensmittelzusatzstoff zu erstellen.Die AFSSA hat nach einer vorangegangenen Prüfung der Bedingungen für die Verwendung dieses Süßungsmittels für bestimmte Lebensmittelkategorien angesichts des thermischen Abbaus von Rebaudiosid A bei einer Temperatur über 100°C ein positives Gutachten zum neuen Verordnungsentwurf ausgestellt. Dabei handelt es sich um folgende Lebensmittelkategorien: Frühstücksmüslis, Hörnchen und Waffeln ohne Zuckerzusatz für Speiseeis, trockene, gesalzene Snacks aus Stärke oder Walnüssen und Haselnüssen.Der Verordnungsentwurf, auf den sich dieses Gutachten bezieht, sieht vor, die Zulassung für die Verwendung von Rebaudiosid A, einem Extrakt aus Stevia rebaudiana, als Lebensmittelzusatz für einen begrenzten Zeitraum von zwei Jahren zu gewähren. 
2008 Gutachten der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu einem Verordnungsentwurf für die Verwendung von Steviol als Lebensmittelzusatz für den menschlichen Verzehr Am 14. Oktober 2008 wurde die französische Behörde für Lebensmittelsicherheit (AFSSA) von der Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung gebeten, ein Gutachten zu einem neuen Verordnungsentwurf für die Verwendung von Steviol als Lebensmittelzusatzstoff für den menschlichen Verzehr zu erstellen. Dieser Verordnungsentwurf sieht vor, die Zulassung für die Verwendung von Steviolglycosiden als Lebensmittelzusatz (Süßungsmittel) in Frankreich für einen begrenzten Zeitraum von zwei Jahren gemäß dem AFSSA-Gutachten vom 11. September 2008 zu gewähren.