Stevia: Stevia ist gewissermaßen der Oberbegriff, der verwendet wird, um die verschiedenen Formen des Süßungsmittels zu bezeichnen. “Stevia” kann sich dabei auf die gesamte Pflanze (botanischer Name: Stevia rebaudiana Bertoni) oder die Blätter, in denen sich die süßen Bestandteile (die Steviolglycoside) befinden oder auf den Pflanzenextrakt aus den Blätter der Steviapflanze beziehen oder aber auch auf das hochreine Stevia-Blätterextrakt, das für die Verwendung in Lebensmitteln und Getränken weltweit zugelassen ist.Stevia-Extrakt: Auch dabei handelt es sich um einen Oberbegriff. Es geht dabei um das Produkt der Zubereitung bzw. Verarbeitung der Steviablätter durch Einweichen in Wasser, um die süßen Inhaltsstoffe aus den Blättern herauszulösen. Der Begriff Stevia-Extrakt sagt aber noch nichts darüber aus, ob bereits eine weitere Verfeinerung des Extrakts stattgefunden hat.Aufgereinigter Stevia-Extrakt: Ein Oberbegriff für das Produkt bei der Zubereitung der süßen Bestandteile des Steviablattes (Steviolglycoside), die extrahiert, gefiltert und dann aufgereinigt werden.Hochreines Stevia-Blätterextrakt: Dieser Begriff bezieht sich auf Stevia-Extrakte, die einen Steviolgylcosid-Gehalt von 95 % oder darüber aufweisen. Diese genaue Spezifizierung wurde von den Zulassungsbehörden für die Verwendung der Steviolglycoside in Lebensmitteln und Getränken aufgestellt und bezieht sich ganz spezifisch auf Steviolglycoside. Mehr über die Zulassungen der entsprechenden Lebensmittelbehörden erfahren Sie unter Behördliche Zulassungen.Rohextrakt: Ungereinigtes Stevia mit Blattrestpartikeln. Weitere Informationen dazu siehe Definition der JECFA (Expertenkommission für Lebensmittelzusatzstoffe).Steviolglycoside: Dies sind die süßen Bestandteile der Steviapflanze, die von Natur aus in den Blättern vorkommen. Dabei gibt es viele verschiedene Steviolglycoside, die auch in unterschiedlichen Konzentrationen in der Steviapflanze auftreten. Diese Bestandteile teilen sich den gleichen Steviol-Molekülkern, unterscheiden sich aber in Anzahl und Anordnung der Glucosemoleküle, die an den Kern gebunden sind. Aufgrund dieser Besonderheiten unterscheiden sich die verschiedenen Steviolglycoside auch in Geschmack und Süße.Steviol: Das ist der molekulare Kern des Steviolglycosid-Moleküls.Steviosid: Das ist die Bezeichnung für ein in der Pflanze häufig vorkommendes Steviolglycosid, dessen Süßkraft dem 150-300-fachen von Saccharose entspricht.Rebaudiosid A: Das ist der Name eines häufig in der Pflanze vorkommenden Steviolglycosids, dessen Süßkraft dem 200-400-fachen von Saccharose entspricht.Reb A: Die Abkürzung für das Steviolglycosid Rebaudiosid A.Rebiana: Eine übliche Bezeichnung für hochreinen Rebaudiosid-A-Extrakt.Rebaudiosid C, Rebaudiosid D, Rebaudiosid E, Rebaudiosid F, Dulcosid A, Rubusosid, Steviolbiosid: Dies sind Steviolglycoside, die in den Blättern der Steviapflanze anzutreffen sind und die normalerweise in geringeren Konzentrationen als die Steviolglycoside Rebaudiosid A und Steviosid anzutreffen sind. Weitere Informationen über Steviolglycoside erhalten Sie hier: Stevia-Verstoffwechselung

Zulassungsspezifische Behörden und Begriffe

ETD: Bei der erlaubten Tagesdosis (ETD) handelt es sich um die Dosis einer Substanz, die bei lebenslanger täglicher Einnahme z.B. in Lebensmitteln oder Getränken, als medizinisch unbedenklich betrachtet wird.JECFA: Das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA)  (Expertenkommission für Lebensmittelzusatzstoffe) ist ein internationales Komitee, bestehend aus Wissenschaftlern und Fachleuten, das gemeinsam von der Food and Agriculture Organization der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verwaltet und geführt wird.EFSA: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist die Ecksäule der Europäischen Union (EU) zur Risikobewertung der Lebensmittel- und Futtersicherheit. In enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und in offener Beratung und Kommunikation mit den Einflussnehmern bietet die EFSA unabhängigen wissenschaftlichen Rat und eine klare Kommunikation zu bestehenden und neuen lebensmittelbedingten Risiken.GRAS: Dies ist die Abkürzung für “Generally Recognized ASafe (grundsätzlich als sicher anzusehen). Gemäß der amerikanischen Gesetzgebung, dem United States Federal Food, Drug, and Cosmetic Act ist jede Substanz, die einem Lebensmittel absichtlich hinzugefügt wird, ein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt damit der Notwendigkeit eines Antrags auf Marktzulassung durch die FDA, es sei denn, dass die Substanz allgemein und von qualifizierten Fachleuten bereits anerkannt ist, dass sie unter den Bedingungen der beabsichtigten Verwendung unbedenklich ist oder wenn die Substanz anderweitig von der Definition eines Lebensmittelzusatzstoffes ausgeschlossen ist. Weitere Informationen zu GRAS erhalten Sie direkt bei der FDA.Codex: Eine abgekürzte Bezeichnung für den Codex Alimentarius der Kommission (Lebensmittelkodex), der 1963 von zwei UN-Organisationen, der Food and Agriculture Organization (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geschaffen wurde. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Verbrauchergesundheit und den fairen Handel im internationalen Lebensmittelhandel über die Entwicklung von produktspezifischen Standards, Praxiskodizes sowie allgemeine und spezielle Richtlinien und andere Empfehlungen zu gewährleisten. Codex-Standards und -Richtlinien werden von Komitees entwickelt, die allen UN-Mitgliedstaaten offen stehen. Die Mitgliedstaaten prüfen und kommentieren die Standards der Codex Alimentarius Kommission und die zugehörigen Texte in mehreren Phasen während des Entwicklungsprozesses. Auch wenn die Einhaltung der Standards und zugehörigen Texte des Codex Alimentarius der Kommission freiwillig erfolgt, betrachten die meisten Länder Zulassungen von Lebensmittelinhaltsstoffen durch die Kommission gemäß dem Codex Alimentarius doch als bindend.