Stevia leaf in petri dishStevia als Süßungszusatz in Lebensmitteln und Getränken hat keine Kalorien und ist natürlichen Ursprungs. Die Unbedenklichkeit von hochreinem Steviablatt-Extrakt für den menschlichen Verzehr wurde in mehr als 200 Untersuchungen geprüft. Alle großen globalen Regulierungsbehörden, darunter der gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe von FAO/WHO (JECFA), die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die US-amerikanische Lebensmittelkontroll- und Arzneimittelzulassungsbehörde (FDA) und die Behörde für Lebensmittelstandards und Lebensmittelsicherheit in Australien und Neuseeland, haben festgestellt, dass der hochreine Steviablatt-Extrakt für die ganze Familie unbedenklich ist.

Stevia – Struktur und Stoffwechsel

Die süßen Bestandteile in den Steviablättern bilden eine Gruppe von Verbindungen, die Steviolglycoside genannt werden und ein gemeinsames Steviolgrundgerüst aufweisen. Die Steviolglycoside werden im Magen noch im Dünndarm absorbiert, was hauptsächlich für die Unbedenklichkeit und kalorienfreie Wirkung von Stevia verantwortlich ist. Im Dickdarm werden die Steviolglycoside durch Darmbakterien in Steviol aufgespalten. Steviol wird dann von der Leber verstoffwechselt und als Steviolglukuronid über den Urin aus dem Körper ausgeschieden. Untersuchungen haben auch ergeben, dass es zu keiner Ansammlung von Stevia (oder anderen Komponenten oder Nebenprodukten von Stevia) im Körper kommt. 

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Zulässige Tagesdosis

Die zulässige Tagesdosis (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die Menge einer Substanz, die täglich während des gesamten Lebens von einer Person über Lebensmittel und Getränken konsumiert werden kann, ohne dass ein merkliches Gesundheitsrisiko entsteht. Führende Behörden haben über 200 wissenschaftlichen Studien geprüft, die die Unbedenklichkeit von Stevia bescheinigen. Auf dieser Grundlage haben sie einen ADI-Wert festgelegt, der für alle Verbrauchergruppen gilt. Der ADI-Wert wurde für die Steviolglycoside, die süßen Bestandteile, die aus den Steviablättern extrahiert wurden, festgelegt und wird ausgedrückt als Stevioläquivalente mit einem Wert von 4 mg/kg Körpergewicht pro Tag. Dies entspricht in etwa 12 mg hochreinem Stevia-Extrakt/kg Körpergewicht pro Tag.Der ADI-Wert wurde nach Prüfung zahlreicher Forschungsstudien festgelegt. Darunter befanden sich Studien, die zeigen, dass eine tägliche Menge an Steviolglycosiden von bis zu 1.000 mg/Person/Tag sowohl von Menschen mit einem normalen Glukosestoffwechsel als auch mit Typ-2-Diabetes gut vertragen wurde. Nach zahlreichen toxikologischen Untersuchungen zu Steviolglycosiden wurde schließlich ein ADI-Wert von 4 mg/kg für hochreine (> 95 %) Steviolglycoside festgelegt. Der Berechnung dieses Werts ist ein Sicherheitsfaktor von 100 zugrundegelegt worden. Er schließt einen 10-fachen Faktor ein, um mögliche Unterschiede zwischen Menschen und den Tierarten zu berücksichtigen, die in den toxikologischen Versuchen getestet wurden, sowie einen 10-fachen Faktor, um mögliche Unterschiede zwischen Menschen, beispielsweise zwischen Kindern und Erwachsenen, zu berücksichtigen. Dadurch wurde jede potenziell erhöhte Empfindlichkeit von Kindern verglichen mit Erwachsenen gegenüber Steviolglycosiden bei der Festlegung des ADI-Wertes berücksichtigt.Um den ADI-Wert für hochreine Steviolglycoside zu veranschaulichen, müsste eine Person mit einem Gewicht von 70 kg für den Rest ihres Lebens etwa 40 Packungen Stevia-Tafelsüße pro Tag verzehren, um diesen Wert zu erreichen.
Stevia leaves
Steviablätter. Unbehandelter Stevia-Extrakt und ganze Steviablätter haben nicht dieselbe Zulassung für die Verwendung in Lebensmitteln und Getränken wie hochreiner Stevia-Extrakt.
Ganze Steviablätter und unbehandelter Extrakt sind nicht mit hochreinem Steviablatt-Extrakt gleichzusetzenTraditionell wurden Steviablätter getrocknet und zum Süßen von Tee und Medizin verwendet. Heute wird unbehandelter Stevia-Extrakt in einigen Ländern häufig als Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Man muss jedoch beachten, dass nur hochreiner Steviablatt-Extrakt für die Verwendung als Zusatz in Lebensmitteln und Getränken von den weltweit führenden Regulierungsbehörden geprüft und zugelassen wurde.Weitere Informationen zur eingehenden Überprüfung der Unbedenklichkeit von Stevia finden Sie unter: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), wissenschaftliches Gutachten zur Unbedenklichkeit von Steviolglycosiden für die empfohlene Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff (EFSA Journal 2010;8(4):1537). safety_chart_german